Kfz-Zulassungsstelle Weimar

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kfz-Zulassung, Kfz-Außerbetriebsetzung, Terminvereinbarung, Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen sowie den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Weimar.

Kfz-Zulassungsstelle Weimar
Kfz-Zulassungsstelle Weimar
Fahrzeug zulassen oder ummelden

Benötigte Dokumente und Unterlagen bei Zulassung oder Ummeldung

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer)
  • ✅ Kennzeichen für die Entstempelung (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • ✅ Gültiger Personalausweis oder ausländischer Personalausweis (ggf. Kopie)
  • ✅ Gültiger TÜV-Nachweis
  • ✅ Für Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ✅ Vollmacht für Beauftragte. (Mustervollmacht)
Außerbetriebsetzung vor Ort

Benötigte Dokumente und Unterlagen bei Außerbetriebsetzung

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ✅ Falls erforderlich, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ✅ Kennzeichen zur Entstempelung
  • ✅ Kosten: Ab 15,90 Euro gemäß GebOSt

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. 

Abmeldung Bei Diebstahl

  • ✅ Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und lassen Sie es mit den vorhandenen Fahrzeugpapieren außer Betrieb setzen.
  • ✅ Mit einer polizeilichen Diebstahlsanzeige kann die Stilllegung auch rückwirkend auf den Tag des Diebstahls erfolgen.
Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten sowie Werkstattbesuche verwendet werden; alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt.

Benötigte Dokumente und Unterlagen für Kurzzeitkennzeichen

  • Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
  • Bei Vertretung zusätzlich:
  • Schriftliche Vollmacht (Mustervollmacht)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • Falls die antragstellende Person nicht im Inland gemeldet ist:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person.
  • Bei juristischen Personen / Firmen:
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
  • Nachweise über die technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis oder Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung.
  • Gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag.
Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen beantragen

Voraussetzungen & Fristen für Ausfuhrkennzeichen

  • Das Fahrzeug muss vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 15 Tage bis 1 Jahr, abhängig vom Versicherungsvertrag und der Einzelfallentscheidung der Behörde.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Dokumente:

  • Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Musterantrag)
  • Gültiges Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Falls Bevollmächtigung:
    • Formlose Vollmacht, inkl. Personaldokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    • Alternativ: Notariell beglaubigte Vollmacht
  • Erteilung einer Empfangsvollmacht gemäß § 46 Abs. 2 – Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Fahrzeugbezogene Unterlagen (in Original):

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
  • Betriebserlaubnis
  • Amtliche Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen

Zusätzliche Unterlagen für Unternehmen & Vereine:

  • Firmen:
    • Auszug aus dem Handelsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    • Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    • Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
  • Vereine:
    • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    • Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Steuer & Technische Dokumente:

  • SEPA-Lastschriftmandat oder Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer
  • CoC-Bescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers (bei Neufahrzeugen)
  • Gutachten gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV (wenn kein typgenehmigtes Neufahrzeug)
Wunschkennzeichen für Weimar reservieren

So reservieren Sie Ihr gewünschtes Kennzeichen.

  1. Wunschkennzeichen-Verfügbarkeit prüfen: Sehen Sie nach, ob Ihre gewünschte Kombination noch frei ist.
  2. Reservierung durchführen: Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen auf den zukünftigen Fahrzeughalter registriert wird.
  3. Bestätigung drucken: Nach der Reservierung können Sie die Bestätigung ausdrucken.
  4. Bestätigung mitnehmen: Legen Sie die ausgedruckte Bestätigung bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vor.

Verfügbare Kombinationen

Für Wunschkennzeichen in der Stadt Weimar (Kennzeichenkürzel WE) stehen Ihnen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten nach dem Stadtkürzel zur Verfügung. Beachten Sie dabei folgende allgemeine und spezifische Hinweise:

Grundstruktur:

  • Das Kennzeichen beginnt immer mit WE.
  • Darauf folgen Buchstaben und Zahlen, die Sie im Rahmen der Vorgaben wählen können.

Mögliche Kombinationen nach „WE-„:

Basierend auf den üblichen Regelungen und Informationen von Zulassungsstellen, sind für Weimar typischerweise folgende Kombinationen nach dem „WE-“ möglich:

  • Ein Buchstabe und drei oder vier Ziffern (z.B. WE-A 123, WE-B 1234)
  • Zwei Buchstaben und zwei, drei oder vier Ziffern (z.B. WE-AB 12, WE-CD 123, WE-EF 1234)

Die Gesamtlänge des Kennzeichens (inklusive „WE“) darf in der Regel 8 Zeichen nicht überschreiten.

Hier gehts zur Kennzeichenreservierung für Weimar.

Reservierungslink des Wunschkennzeichens in Weimar

Kfz-Zulassungsstelle Weimar

AdresseSchwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon03643-762-762
EmailKontakt aufnehmen
Webseiteweimar.de
RouteRoutenplaner öffnen

Öffnungszeiten & Termin

Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–15:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
TerminOnline-Termin
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